Stolperstein RentenNiveau:

eigene Recherche | DRV-Bund
eigene Recherche | DRV-Bund

... führt häufig zu Mißverständnissen

Die Diagramme zeigen die Differenzen der Ergebnisse beim RentenNiveau sicher deutlicher auf, als eine Zahlenkolonne.

In der Politik, Talkshows und privaten Diskussionsrunden macht die Zahl, das RN nicht unter < 48 % sinken zu lassen, ihre Runde.

Nicht allen ist die Rechengrundlage in ihrer Begrifflichkeit bekannt.

Die Definition lautet:

Beim Rentenniveau wird eine standardisierte Rentenleistung mit einem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt verglichen.

Fazit:

Damit stellt das Rentenniveau dar, in welchem Verhältnis die Standardrente eines Jahres zum Durchschnittsverdienst der Beitragszahler desselben Jahres steht - ausgedrückt als Prozentsatz.

 

Schlußfolgerung:

Über die Rentenhöhe in €uro macht das Rentenniveau also keine direkte Aussage. 

Wer also dieses diskutierte Rentenniveau auf seinen Verdienst vor Rentenbeginn bezieht, liegt also falsch.

Rückfrage DRV-Bund

Die Abweichungen zwischen den NettoWerten beim RentenNiveau führten zu einer Rückfrage beim BMAS und der DRV-Bund.

Während das BMAS eher nichtssagend mit Fachchinesisch antwortete, war die Antwort der DRV -Bund vom 11. Jan. 2019 sehr detailliert.

Die Werte der DRV-Bund waren deckungsgleich (grün unterlegt)  mit meinen Ergebnissen. Da war ich erst mal froh, hier keinen Fehler eingerechnet zu haben.


... Facebook Recherche

Mit meinen eigenen Recherchen hatte ich Ungereimtheiten festgestellt. Das musste also überprüft werden, da nur die Bruttobetrachtung mit den DRV-Bund Angaben überein stimmte.

Mit "Klick" auf der Bild erreichen Sie die Internet Seite.

www.vorunruhestand.de

Von dort ein wenig blättern, dann können Sie die Veröffentlichung im Ganzen lesen. 

Es ist schon ein großer Zufall, dass meine Recherchen und Nachforschungen zum Rentenniveau im Dez. 2018 fast parallel zu diesem Artikel abliefen.

In den Unterlagen der DRV-Bund ist der Riesterfaktor allerdings anders benannt, und zwar: AVA = AltersVorsorgeAnpassung

Hier nebenstehend die Rechnung aus dem Artikel dazu:

Ausarbeitung Herr Achatz
Ausarbeitung Herr Achatz

Das in die Berechnung des RentenNiveaus auch die Werte der "RiesterFörderung" mit einfließen, da muss man erst mal drauf kommen, oder ? 

Wer also nicht riestert, kommt auch nicht auf die "politisch neu festgeschriebenen > 48 Prozent" vom DurchSchnittsVerdienst.

Den Artikel von Herrn Achatz kann ich empfehlen.

Diese AVA "RiesterTreppe" senkt den Wert des EP/RP  seit 2005 und schlägt sich dort nieder. 

Fast alle "AltRentner" haben keinen Riestervertrag mehr abgeschlossen, weil sich das ab > 50 nicht mehr rechnete. 


PresseVeröffentlichung

Ried Echo DA | 14. Feb.. 2019
Ried Echo DA | 14. Feb.. 2019

Die Veröffentlichungen aus dem Hauptstadt Büro der Rheinischen Post D'dorf, sowie des Ried Echo Darmstadt, beschreiben die Themen der aktuellen SozialPolitik sehr lehrreich.


Aufklärung durch Kalkulationen ?

Die Zahlen sollen Sie nicht verschrecken,

sondern die Möglichkeit verschaffen, den Kalkulationsweg in Ruhe nachzuvollziehen. Die Abzüge zur Bildung der NettoWerte sind mit Gehaltskalkulator geprüft. Es wird auch Ihnen auffallen, dass bei ca. 40% SozialAbgaben, die paritätisch auf AG und AN aufgeteilt werden, beim NettoWert der DRV als AbgabenQuote nur ~ 17,4% ausgewiesen werden. Hier ist die Riesterförderung mit ca 4 % enthalten. Kleine Abweichungen der Endwerte ergeben sich zwangsläufig aufgrund unterschiedlicher Sonderbeiträge bei der bis Ende 2018 vom AN alleine zu tragenden Zusatzbeiträge der Krankenkasse.

 

Der Rentner trägt den PV-Beitrag aufgrund der Agenda 2010 zu 100% alleine.


Bestätigung der Riestertreppe

Hier die entsprechende Seite aus der Broschüre, die die "RiesterTreppe" dort als AVA ausweist.


Stellungnahme des BMAS v. 5. Mrz 2019

Bislang galt für die Berechnung des Sicherungsniveaus folgendes: 

Die Göße “verfügbare Standardrente" wird aus einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten gebildet, gemindert um die durchschnittlichen auf den Rentner entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Ermittlung des “verfügbaren Durchschnittentgelts"wir laut Festlegung das rentenrechtliche Durchschnittsentgelt (Anlage 1 zum Sechsten Buch-Sozialgesetzbuch) um die durchschnittlichen Arbeitnehmersozialbeiträge gemindert, die aus den Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) abgeleitet werden. Die Summe der Arbeitnehmersozialbeiträge gemäß VGR umfasst die auf den Arbeitnehmer entfallenden gesetzlichen Beiträge zur Renten, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung aber auch Beiträge für Betriebsrenten, Riesterrente und sonstige Beiträge (z. B. private Krankenversicherung). Aus der Summe der Bruttolöhne und-gehälter gemäß VGR und der Summe der Arbeitnehmersozialbeiträge gemäß VGR wird dann ein effektiver Beitragssatz ermittelt. Der auf diese Weise ermittelte effektive Arbeitnehmerbeitragssatz ist empirisch ermittelt und weicht von der rein rechnerischen Summe der gesetzlichen Arbeitnehmerbeitragsätze zur Sozialversicherung ab. Auf Grund dessen ist ohne Kenntnis der oben genannten Kennzahlen aus der VGR das Sicherungsniveau vor Steuern nicht ermittelbar, was in der Vergangenheit oft Fragen aufgeworfen hat. 

Im Einzelnen wird im Zähler die Standardrente, die sich unter Berücksichtigung des zum  1. Juli angepassten aktuellen Rentenwerts für 12 Monate ergibt, bei der Bestimmung des Sicherungsniveaus vor Steuern verwendet und nicht mehr die jahresdurchschnittliche Standardrente aus dem bisherigen und dem neuen aktuellen Rentenwert. Diese wird um die durchschnittlichen auf den Rentner entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemindert. Das verfügbare Durchschnittsentgelt wird künftig im Zeitablauf fortgeschrieben indem der Vorjahreswert mit der Veränderung der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tragenden Sozialversicherungsbeitragssätze sowie mit der Lohnentwicklung fortgeschrieben wird die auch für die Rentenanpassung zur Anwendung kommt. Zur Ermittlung der Veränderung der Sozialversicherungsbeitragssätze wird nun auf den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abgestellt.

Bemerkung zur eigenen KAL:

Diese Erklärungen machen die geringfügigen Unterschiede in meiner KAL zu den Veröffentlichungen der DRV-Bund nun erklärbar, da die speziellen Werte des VGR mir nicht zugänglich waren/sind.

Für eine Betrachtung der Gesamtsituation beim RentenNiveau und einer persönlichen Übersicht in dem komplexen Thema reicht es aber m. E. allemal aus.

... mit entsprechender Vorsorge sähe es besser aus
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... nur eine weitere Zusammenfassung
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