BMG

... bilden die Höhe, bis zu der Beiträge vom Verdienst zu zahlen sind

Die BMG für die RV bildete über viele Jahre die 100%-Basis, auch für die weiteren BMG der Familie der Sozialversicherungen.

RV - AV = 100% | gleiche BMG

KV - PV =   75% der RV/AV BMG

Bis zu dieser Höhe sind vom Verdienst die gesetzlich vorgegebenen Beitragssätze in Prozent mit paritätischer Aufteilung abzuziehen.

Mit der "Agenda 2010" wurde diese seit Jahren bestehende Prinzip aufgegeben. Hinzu kamen noch Zusatzbeiträge für die Einnahmeausfälle der Kranken- und Pfegekassen, da die Arbeitskosten wegen der Globalisierung nicht weiter ansteigen durften.

Grund war die hohe Arbeitslosigkeit und damit die fehlenden Einnahmen in allen Sozialkassen.

Die BMG der RV wurde überdimensional erhöht, um mehr Beitragszahler zu generieren und das Verhältnis der BMG von 75% der RV für KV/PV wurde verlassen. 

Die paritätische Aufteilung der Kosten wurde für Rentner aufgegeben. Bei der KV wurden div. Zusatzbeiträge erhoben, die der Rentner nun alleine schultern musste. Bei der PV wurde die Parität zu Lasten des Rentners aufgegeben.

Die nachfolgenden Bilder zeigen sowohl den gültigen Beitragssatz für den Verdienst, als auch die BMG für die einzelnen Sozialversicherungen auf.

1950 - 1975
1950 - 1975
1950 - 1975
1950 - 1975
1995 - 2020
1995 - 2020

... die Grafik macht den Zusammenhang deutlich

BMG KV | BeitragsSätze KV
BMG KV | BeitragsSätze KV