Der Durchschnittsverdienst

... wird in jedem Jahr aufgrund der volkswirtschaftlichen Daten neu berechnet und im Oktober jeden Jahres für das zurückliegende Jahr endgültig festgelegt. 

Für das aktuelle Jahr und das Folgejahr wird der Durchschnittslohn vorläufig errechnet und veröffentlicht.

Der Durchschnittslohn ist eine der zentralen Größen zur Berechnung des Entgeltpunktes, der maßgebend die spätere Rentenanwartschaft begründet.

BMG und DurchschnittsLohn/-Gehalt (=BMG) als MusterKalkulation

... für die eigene Analyse

Im ersten Bild ist die jeweilige BMG und auch der Durchschnittslohn enthalten. Ab 2002 sind die Werte in €uro ausgewiesen. (grün/gelb)

Der EP ergibt sich durch die entsprechende Formel. Wer also 45 Jahre in Höhe der BMG Lohn oder Gehalt bezogen hat, erreicht unten in der Summe ca. 85,64 EP (EntgeltPunkte).

 

Der aktuelle Wert eines EP beträgt seit dem 1. Juli 2018 = € 32,03 und steigt zum 1. Juli 2019 auf = € 33,05, ein Plus von 3,18 %.

 

Da aber die Lehrjahre keine Herrenjahre sind und die Lohn- oder Gehaltserhöhungen eher langsam erfolgen, ist eine Punktzahl in dieser max. Höhe eher selten.

 

In das zweite Bild (nur gelb unterlegt) tragen Sie Ihren jeweiligen Jahreslohn ein und errechnen sich den entsprechenden persönlichen Entgeltpunkt indem Sie Ihren Verdienst durch den Durchschnittsverdienst teilen.

Auf los geht's los!

Ihren Jahresverdienst oder Teilbeträge bei Firmenwechsel finden Sie auf der jährlich vom AG erhaltenen Bescheinigung über die Meldung an die Rentenkasse. (Ein wichtiges Dokument für Ihren Einzahlugsnachweis; daher gut aufbewahren)

Die Teilbeträge ergeben Teilpunkte oder Sie addieren die Jahressumme Ihres Verdienstes vorab für die Errechnung des EP / je Jahr insgesamt.