Renten-Einbußen

Die Agenda 2010 wird heute überwiegend auf den Begriff Hartz IV reduziert.

Die Daumenschrauben der Regierung Schröder trafen aber auch die Rentner sehr stark und kürzten deren Altersvorsorge erheblich.

Dazu gibt es hier einen Überblick, denn die sog. "Babyboomer" (angehende NeuRentner) sollten wissen, was auf sie zuläuft.

RentenVerluste durch die Agendapolitik

EntgeltPunkte:

Hier wurden die Stellschrauben

  • Entkopplung von der Lohn- und Gehaltsentwicklung
  • Einbau einer AltersVorsorgeAnpassung (AVA = RiesterTreppe)
  • Nachhaltigkeitsfaktor
  • Schutzklausel zur Rentensicherung
  • DemographieFaktor
  • Garantieklausel (keine Reduzierug)
  • Angleichungstreppe Ost:West

dahingehend verändert, daß der EP wesentlich (geschätzt ~ € 5,50)  abgeschmolzen wurde.

Der Button zeigt Ihnen eine Schätzwert für die Jahre 2009 - 2018 je Jahr und insgesamt.

KrankenVersicherung:

Die BMG der KV wurde abgesenkt, sodaß, um gleiche Einnahmen zu erzielen, der prozentuale Beitragssatz erhöht werden musste. Man teilte den Beitragssatz in zwei Teile, den Regelsatz (14,6%) mit paritätischer Aufteilung auf AG und AN und einen Zusatzbeitrag (0,9-1,5%), der komplett vom AN zu tragen war. Zeitweise fielen noch Praxisgebühren und Zusatzgebühren an.

WerkRente:

Zur Stärkung der Krankenversicherung wurden die Beiträge (Regelsatz + Zusatzbeitrag) insgesamt dem Rentner aufgebürdet.

PflegeVersicherung:

Die PflegeVersicherung wurde komplett dem Rentner aufgebürdet.

DirektVersicherung:

Auch für diese ZusatzVorsorge wurden die SozialVersicherungsBeiträge (KrankenKasse | Regel- u. Zusatzbeitrag + PflegeVersicherung) dem Rentner alleine aufgebürdet, allerdings nur für 120 Monate = 10 Jahre. Zahlbar entweder sofort bei Auszahlung der Versicherung oder in Monatsbeiträgen, umgerechnet auf max. 120 Monate.


Verluste eines "Eckrentners"
Verluste eines "Eckrentners"

Dieses Bild zeigt die Verluste eines "Eckrentners" durch die Agenda-2010-Politik - zusätzlich zu den Einbußen beim EP - hier bei den Sozialabgaben (KV + PV) incl. bei der Zusatz- (WerksRente) und EigenVorsorge (DirektVersicherung) auf. Hier zahlt der Rentner die Sozialabgaben zu 100% selbst.

Auch unter dem Stichwort "DoppelVerbeitragung" im Gespräch.

RV - KV-Zusatz = € 1.644

RV - PV + 50% = € 1.665

WR - KV = €  6.867

WR - PV =     € 956

DirVers KV = € 4.686

DirVers PV =     € 651

Gesamt =     € 16.470

Da werden sich die angehenden Rentner der Babyboomer Generation noch schwer wundern, da diese Art der Belastung kaum bekannt ist.

Das folgende Bild zeigt bei gleicher Kalkulation die Einbußen bei geänderten Voraussetzungen im Ausgangswert des Rentners. 

Für den Überblick, in wie weit Sie betroffen sind, können die Werte je nach persönlicher Situation entsprechend neu zusammengestellt werden.

Ich habe die 10 Jahresbetrachtung von 2009 - incl. 2018 gewählt, da ab 2019 bei der KV wieder die Parität (50%:50%) gilt und bei der Direktversicherung nach 10 Jahren die Zahlungsverpflichtung ausläuft.

Zukunftsaussichten:

In der CDU und auch bei der SPD gibt es Parteitagsbeschlüsse seit 2018, die diese "Daumenschrauben der Doppelverbeitragung" etwas lockern möchten. 

Das Vorhaben wurde von Bundeskanzklerin Merkel und Finanzminister Scholz allerdings im Februar 2019 zurückgewiesen.

Steuerpflicht:

Die DRV-Renten werden ab 2005 erstmals steuerpflichtig.

Es wurden Freibeträge (zunächst zum Einstieg = 50%) festgelegt, die mit jedem Jahr einem Abschmelzverfahren unterliegen, und zwar:

a) ab 2005 bis 2020 mit je 2% / Jahr (2020 = 20%)

b) ab 2021 mit je 1% / Jahr bis auf 0% im Jahr 2040

Hinweis:

Werksrenten und Direktversicherungen unterliegen je nach Vertrag ebenfalls der steuerpflicht. Auch hierfür gelten besondere Abschmelzverfahren oder besondere Steuerpflichten. Hier kann insbesondere die Unterstützung einer Steuersoftware in der Beurteilung der persönlichen Steuerschuld helfen.

steuerlich absetzbare Kosten:

- Freibeträge der DRV-Rente

- Freibeträge der ZusatzVorsorge

- Krankenversicherung

- PflegeVersicherung

- BehindertenFreibeträge

- GesundheitsKosten, sofern die Krankenkasse diese nicht übernimmt

- Fahrtkosten und Parkgebühren für den Besuch eines erkrankten EhePartners im Krankenhaus

- persönliche RehaKosten

- je nach Höhe des Einkommens ist eine prozentuelle Selbstbeteiligung zu tragen, die jedoch je nach Erkrankung schnell erreicht bzw. überschritten wird

Hörgeräte, Mobilitätshilfen, Medikamente, stationäre Behandlung, Fahrtkosten etc. führen schnell zur Überschreitung der Grenzbeträge.



Dieses Bild fand ich bei facebook. Oben rechts ist das Logo des ersten deutschen Fernsehens zu sehen.

Hierdurch bestätigt sich meine Analyse der RentenVerluste in allen Bereichen.