... nach 16 Jahren Ignoranz

... die Diebstahlentscheidung v. 14. Nov. 2004
... die Diebstahlentscheidung v. 14. Nov. 2004

Nach zähem Ringen in der GroKo, haben sich die Verursacher des größten Unrechts - abzocke bei privater Altersvorsorge - auf eine Entlastung der Betroffenen BetriebsRentner im Zuge der Entscheidung über die Grund- / RespektRente geeinigt.

Dabei berücksichtigt man allerdings nicht, dass der Oberbegriff "BetriebsRente" hier differenzierter betrachtet werden muss. Aber Politiker sind wohl eher unbelehrbar und haben grundsätzlich recht. Das wird Ihnen bei Wahlen noch in der Zukunft schwer auf die Füße fallen.

Aber mal langsam, eins nach dem anderen.


WerkRente (goldene Fessel)


Als Werkrente wird üblicherweise eine Rente bezeichnet, die vom AG für die Mitarbeiter eingerichtet wurde, um diese langfristig an den Betrieb zu binden.

Diese Werkrente war in Großbetrieben z.B. der eisenschaffenden, metallverarbeitenden, chemischen Industrie etc. ein üblicher Standard. Die Leistung war an die Betriebszugehörigkeit geknüpft.


DirektVersicherung (private Vorsorge)


Die DV ist das dritte Standbein einer umfassenden Altersversorgung neben der GKV und der Werkrente des Arbeitgebers.

Die DV zahlte der AN in der Regel aus seinem Zusatzverdienst, wie z. B.: Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld. Diese Einnahmen waren bis zu den jährlich für jedes Jahr festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen sozialversicherungspflichtig. Die Zahlung erfolgte also aus dem Nettoverdienst des AN

Die Auszahlung im Rentenfall war gemäß der Versicherungsverträge von Sozialabgaben freigestellt.


14. Nov. 2003

Durch hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende gerieten die Sozialsysteme in absehbare Finanzierungsschwierigkeiten. Um dieses zu verhindern, wurden Finanzierungsmodelle gesucht.

Die 3 Standbeine der Altervorsorge wurden in der Kosten- / Einnahmestruktur entsprechend umgebaut.

1.Rentenversicherung (RV)

Die Beitragsbemessungsgrenze (BMG) wurde stark erhöht, um mehr Beitragszahler zu generieren, mit der Folge, dass die Renten in diesem VerdienstBereich um ca. 12,5 %, aufgrund der mathematischen Formel, angehoben wurden.

2. Krankenversicherung (KV)

Das bis dahin gültige Verhältnis (75%) der BMG der KV zur BMG der RV wurde aufgegeben. Daher waren zusätzliche Beitragserhebungen nötig, die in dieser Form dann auch auf AG und AN (bis dahin galt Parität) anders verteilt wurden.

KV-Regelsatz 14,6 % paritätisch

KV-Zusatz 0,7 % - 1,5 % AN und Rentner bis Ende 2018

3. Pflegeversicherung

Die paritätische Verteilung wurde bei AN beibehalten, jedoch bei Rentner aufgegeben. Ab 2004 müssen die PV Beiträge die Rentner alleine schultern.


Die BeitragsPflicht wurde geändert:

1. gesetzliche RV

KV-Regelsatz = Parität | KV Zusatz = Rentner bis Ende 2018

PV = AN Parität | Rentner 100 %

2. Werkrente

KV- und PV Regelsatz sowie Zusatz zu 100 % Rentner

Zeitrahmen: lebenslang

3. Direktversicherung

... wie vor 2.), zu 100 % Rentner

Zeitrahmen: max. 10 Jahre = 120 Monate


Einbußen = Rentenkürzungen

Diesen bis heute gültigen Stand entnehmen Sie bitte den Beispielen, indem Sie rechts auf das + Zeichen des Inhaltsverzeichnisses klicken.

Werkrente / Direktversicherung


Planung ab 2020


Die Abgabenregel für das persönlich angesparte Vermögen aus Weihnachts- oder Urlaubsgeld (bereits mit Steuern und Sozialabgaben belastet) blieb lange im Verborgenen, da die Änderung (sie gilt auch für wesentlich früher abgeschlossene Verträge - einen Bestandsschutz gab es im Gesetz bewusst nicht) nicht öffentlich kommuniziert wurden. So merken es die Betroffenen erst bei Rentenbeginn und sie sich um die Auszahlung der Sparsumme bemühten. Das Erschrecken ist groß, denn die Sozialabgaben für KV und PV wurden ein zweites Mal fällig, und zwar: der AG- und AN-Anteil in voller Höhe. Wie es den Einzelnen treffen kann, haben Sie sicher schon in den Beispielen auf den extra Seiten, die sie über das + erreichen, gelesen. 

Ab 2004 traf es erst nur wenige, so auch mich und wurde dann peu á peu bekannt. Viele haben über den Klageweg versucht, diese "Doppelverbeitragung", einige sprechen auch von 3- oder 4-fach Verbeitragung, weil ab Auszahlung sowohl der AG als auch der AN Anteil anfällt, zu verhindern, doch die Richter stützten die politischen Entscheidungen.


Doch die Zahl der sich betrogen fühlenden Rentner wuchs stetig weiter an. So gründete sich 2015 der DVG e.V. (über den Link zu erreichen), der sich zum Ziel gesetzt hat, dieses Unrecht rückgängig zu machen. Der Verein zählt mittlerweile in vielen bundesweiten Regionalgruppen über 3.000 Mitglieder.

Mit Demos und vielen Aktivitäten wurde jetzt erreicht, dass sich die Politik diesem Thema stellt, obwohl Kanzlerin Merkel und Finanzminister Olaf Scholz (übrigens neben Ulla Schmidt und Horst Seehofer einer der Väter dieser Abzocke) sich weigerten, Mittel für eine Entlastung der Rentner bereitzustellen.


Da die Politik sich weigert, die verschiedenen Arten der Betriebsrenten (die Einzahlung macht schon einen gravierenden Unterschied aus) anzuerkennen, ist jetzt in Verbindung mit dem Thema Grund- / RespektRente, ein Vorschlag verabschiedet worden, der die Betroffenen entlasten soll, sie aber eher in Wallung bringt bzw. erzürnt.


... aber vergleichen Sie selbst:

Freibetrag statt Freigrenze

Aus einer FreiGrenze wird ein FreiBetrag, der sich am Durchschnittsverdienst der Einzahler in die RV (VorvorJahr) ausrichtet. Dabei muß der Gesamtbetrag durch das kleinste gemeinsame Vielfaches (420) verschiedener Betrachtungsweisen - 12 Monate - 7 Tage die Woche - 5 Arbeitstage die Woche - 30 Tage im Monat - teilbar sein. (Details bitte bei Wikipedia googeln)

orange: Freigrenze/-betrag | gelb: Durchschnittsverdienst
orange: Freigrenze/-betrag | gelb: Durchschnittsverdienst

Auswirkungen für Beitragszahler

In der Presse wurde zu diesem Thema bereits viel berichtet. Aber bei der Schnelligkeit der Nachrichten, kommt es auch zu Fehlern im Verständnis dieses komplexen Themas. Auch den Pressevertretern sind häufig die Details in der Differenzierung nicht genau bekannt und unterbleiben in den Artikeln häufig. So werden Statements von Politikern übernommen, die sich hier unklar oder missverständlich äußern. Die genaue Berechnung der Ersparnis für den oder die "Abgezockten" bleibt im Dunkeln und man fragt sich, ist es Absicht, Kalkül, Unwissen oder einfach nur BlaBla, nur um etwas zu sagen.

Wir sollten uns entschleunigen und dadurch besser / korrekter informieren. Eine Falschaussage oder fehlerhafte Interpretation fördert die Politikverdrossenheit und schürt die Wahrnehmung einer "Lügenpresse". Der Teufel steckt im Detail, sagt eine alte Volksweisheit!

Die Entlastung ist also nicht € 30 pro Monat, wie teilweise berichtet wird, sondern nur halt eben ~ € 25 - € 26 je nach Kassenbeitrag für den KV-Zuschlag. Im vorherigen Beispiel wurde mit dem DAK-KV-Zusatz Beitrag in Höhe von 1,1 % gerechnet.