Die Entscheidung vom 10. Nov. 2019

 

Hier auf dieser neuen Seite stelle ich diese grundlegende Entscheidung der GroKo vor. Nach zähem Ringen der Parteien wurde am 10. Nov. endlich der Knoten durchgeschlagen. Schon auf den Seiten • Grund Sicherung und • RV + / Rente | Grund wurden das Vorhaben erläutert, allerdings mit den Diskussionsgrundlagen bis zu dieser Einigung, so daß Sie die Entwicklung hoffentlich gut nachvollziehen können.

 

Auszüge der KoalitionsVereinbarung:

2.

Rentnerinnen und Rentner, die 35 Beitragsjahre geleistet haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt (=Durchschnittswert an Entgeltpunkten zwischen 0,3 und 0,8), erhalten in Zukunft mit der Grundrente einen Zuschlag. Dazu wird die Rente für höchstens 35 Jahre auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes, jedoch maximal auf 0,8 EP hoch gewertet. Zur Stärkung des Äquivalenzprinzips wird der Zuschlag sodann um 12,5 Prozent reduziert. Die 35 Jahre Grundrentenzeiten setzen sich zusammen aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung und Tätigkeit, Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und aufgrund der Antragspflichtversicherung für Selbstständige, rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten.

3.

Der Zugang zur Grundrente erfolgt über die Feststellung des Bedarfes. Dazu findet eine umfassende Einkommensprüfung statt. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare, unabhängig von der Veranlagungswahl. Gleich hohe Renten sollen gleich behandelt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge zugrunde gelegt. Im Falle eines Rentenbezuges im Ausland ist für die Leistungsgewährung ein äquivalenter Einkommensnachweis Voraussetzung. Wie in der Grundrente Kapitallebensversicherungen mit unterschiedlichen Auszahlungsweisen vergleichbar berücksichtigt werden, ist im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu klären.

4.

Um harte Abbruchkanten bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden wir sowohl beim Einkommensfreibetrag als auch bei den Grundrentenzeiten eine kurze, wirksame Gleitzone einführen.

5.

Die Grundrente soll unbürokratisch ausgestaltet werden. Der Einkommensabgleich erfolgt automatisiert und bürgerfreundlich durch einen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden. Die zuständigen Ministerien unter Federführung des BMAS werden sicherstellen, dass das Verfahren zum elektronischen Abgleich rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung steht.

 

Beispiele | Kalkulationen

Beispiele:  entnommen u. umgerechnet SPD / Homepage
Beispiele: entnommen u. umgerechnet SPD / Homepage

 

Ich hoffe, Sie können die KAL nachvollziehen und eine evtl. eigene Anwartschaft auf diese Grundrente damit ermitteln.

Für denjenigen, der die 35 Beitragsjahre nicht erreicht, soll es keine harte Abbruchkante geben. Das bleibt also vorerst abzuwarten.

 

weitere eigene Beispiele | nach KAL-Schema der GroKo

... ein paar weitere Muster zum KAL-Prinzip
... ein paar weitere Muster zum KAL-Prinzip

 

Hier wurden die Vorgaben der GroKo-Vereinbarungen mit verschiedensten Verdiensten und Beitragsjahren umgesetzt. Da max. 35 Jahre zum max. doppelten selbst erarbeiteten Entgeltpunkt vorgegeben sind, fällt der Zuschlag im letzten Beispiel für geleistete 50 Jahre entsprechend aus. Hier können daher nur 0,3 EP (2 x 0,3 EP gelb unterlegt) mit Zuschlag für 35 Jahre (= 10,5 EP) zur Anrechnung kommen.

 

max. 14 Entgeltpunkte

 

Die max. 14 EP à € 33,05 (wEP) ergeben in Summe € 462,70 als Brutto-Grund-Renten-Zuschlag.

Der Äquivalenzabzug von 12,5 % reduziert den Respekt-Renten-Zuschlag auf netto 404,86 €uro!

  • Ist das nun der große Wurf, wie er jetzt der Bevölkerung verkauft wird? 
  • Holen wir damit die Menschen aus der Armutsfalle?

Hier fehlt eine Initiative zur Verbesserung der Löhne, denn selbst €/Std. 12,60 reichen nicht für eine auskömmliche Altersversorgung.

Schauen Sie auf der Extraseite Mindest | Lohn nach. Dort wird die zu erwartende Rente bei einem Mindestlohn von € 12,60 je Stunde errechnet. 

 

großer Wurf | gerecht oder ungerecht ?

Da Sie die Zusammenhänge zwischen Verdienst und Rente im Alter mit dem Erreichen von Entgeltpunkten nun verinnerlicht haben, bleibt folgendes fest zu halten: Für 14 Entgeltpunkte muss der Durchschnittsverdiener insgesamt 14 Jahre Vollzeit arbeiten!

Ein Besserverdiener in Höhe der BeitragsbeMessungsGrenze (BMG) oder mehr. erreicht in ca. 7 Jahren diese 14 Entgeltpunkte. Die Einzahlung (ca. € 95.000) teilt er sich paritätisch mit dem Arbeitgeber; also 50 : 50!

Ein Selbstständiger, der freiwillig über die Rentenversicherung für den Ruhestand vorsorgt, muss für diese 14 Entgeltpunkte die Summe von T€ 95 alleine schultern.

Derjenige, der sich mit Gelegenheitsarbeiten und Schwarzarbeit über 35 Jahre durchgebracht hat, erhält die 14 EP ohne besonderes Zutun.

Die Hausfrau, die von ihrem Mann im eigenen Betrieb halbtags für € 450 im Monat beschäftigt wurde, zahlte sowohl für KV/PV sowie Renten Versicherung den kleinsten Beitrag für beste, optimale Versorgung. Auch für sie gibt es den Aufschlag ohne besonderes Zutun. Urteilen Sie also selbst, ob das in dieser Form der große Wurf gewesen ist. Die entsprechende Berechnung dazu finden Sie nachstehend.

Kalkulation | Verdienst BMG und erarbeitete EP
Kalkulation | Verdienst BMG und erarbeitete EP

Diese Art der Tabelle kennen Sie schon von der Seite RV + / Rente | Grund.

Dort können Sie aus den Tabellen für verschiedene Verdienste die Einzahlungen an die Rentenversicherung ersehen. Der niedrigste Beitrag je Jahr beträgt ca. € 1.000, der dann auch nur einen sehr kleinen EP generiert.