vorzeitiger Ruhestand

Das Geld ist eh weg. früher oder später!
Das Geld ist eh weg. früher oder später!
Eckrente zum 1. Juli 2019
Eckrente zum 1. Juli 2019

Die meisten AN haben den Wunsch, nicht bis zur neuen Regelaltersgrenze (67 Jahre) zu arbeiten.

Das ist verständlich, kann aber dazu führen, daß die Rente wegen der gesetzlichen Vorgaben bei vorzeitigem Ruhestand gekürzt wird. 

Zur Zeit werden für jeden Monat früher 0,3% je Monat von der BruttoRente abgezogen.

Es gibt aber auch Sonderregelungen, mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln. Da sollte man sich von der RV allerdings beraten lassen, ob dafür die persönlichen Voraussetzungen vorliegen (mind. 45 Arbeitsjahre etc.).

... abschlagsfrei mit 63 Jahren in die Rente

 

Rente mit 63:

So lautet die Regelung im Detail

45 Versicherungsjahre:

Wer 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat und heute mindestens 63 Jahre alt ist, hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die ohne Kürzung gezahlt wird. Da das Alter für den Rentenantritt schrittweise angehoben wird, gilt das allerdings nur noch für vor 1953 Geborene. Nehmen wir an, jemand wurde am 1.1.1956 geboren und begann mit 15 Jahren eine Lehre. Dann hat er oder sie 2019 zwar schon 48 Berufsjahre – so es keine Fehlzeiten gab. Die Altersrente ohne Abschläge kann er oder sie aber erst mit 63 Jahren und acht Monaten erhalten, denn hier liegt für diesen Jahrgang der frühestmögliche Rentenbeginn für diese Altersrente.