... Fragen, über Fragen

Es ist schon ein Kreuz mit den Veröffentlichungen zur Grund- bzw. Respekt Rente.

Mir scheint, selbst die SPD kennt sich mit Ihren Vorgaben nicht mehr aus.

Es ist schon sehr schwierig, hier die Übersicht zu behalten.

Die Veröffentlichungen stammen aus dem Ried Echo Darmstadt vom 23. Mai 2019, von der SPD Homepage und von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (www.INSM.de) die das Thema RespektRente sehr kritisch sieht.

Nicht klar wird durch die Veröffentlichung, wie sich der "RESPEKT" errechnet. Mal gibt es generell € 448 (14 EP) dazu und in dem Beispiel des Ehrpaares Glück, wird eine Rente von 20 EP, um 8 EP aufgestockt, auf max. 28 EP.

Über den "Klick" auf eines der Bilder der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (letzten zwei / s.o.) gelangen Sie auf deren Homepage.


... jetzt hab ich die Rechnung durchschaut | Lösung per Excel - KALkulation!

Nun habe ich das Rätsel - mit Hilfe der Excel Tabelle - wohl gelöst.

Was macht aber der oder die Betroffene, die sich hier eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage erhofft, ohne Excel und im Alter mit derartig halbherzigen Veröffentlichungen der SPD?

Na ja, war nicht so einfach, aber im Nachhinein logisch.

Man muss also 35 Jahre RV-Beiträge einzahlen oder mit Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen sein Zeitkonto aufbessern.

Wer also 40 Jahre zu 40% des DurchSchnittsVerdienstes gearbeitet hat, erreicht pro Jahr 0,4 EP, da der Ø-Verdienst einen (1,0) EP einbringt. 

In Summe daher nur 16 EP für die Friseuse.

Der RespektZuschlag hebt den Ø-EP von 0,4 EP für 35 Jahre auf 80% des Ø-Verdienstes (0,8 EP) an.

Demnach ergeben sich : 

35 Jahre x 0,8 EP = Sum 28 EP

Nun hat im Beispiel die Friseurin aber 40 ArbeitsJahre geleistet und RV gezahlt. Diese verbleibenden restlichen 5 Jahre werden mit den erreichten 0,4 EP bewertet / berechnet, so daß noch (5 x 0,4) 2,0 EP hinzugerechnet werden.

Der Rentenanspruch der Friseuse erhöht sich daher von 16 EP incl. RespektZuschlag auf insgesamt 30 EP.

In €uro ausgedrückt:

16 x €/EP 32,03 = € 512,48

30 x €/EP 32,03 = € 960,90

... zur KAL EP "anklicken"
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Wenn Sie wissen möchten, ob Sie davon betroffen sind und mit welcher Rente Sie im Alter rechnen können, sollten Sie sich Ihre EP per Excel für jedes Jahr selbst ausrechnen. So haben Sie gleichzeitig ein Prüfblatt, ob der Rentenbescheid korrekt alle Daten erfasst und berechnet hat.

Wie es zu rechnen ist, sehen Sie am Beispiel der Rechnungen auf der Seite RV + BMG - Ø - Verd - EP.

Dort finden Sie auch die Ø-Verdienste der einzelnen Jahre. 

Ihren Jahresverdienst entnehmen Sie der Bescheinigung des AG über die Meldung an die RV.


Mit Klick auf diese neuen Geldscheine werden Sie zur DRV-Bund Seite weitergereicht. Dort habe ich aus der Broschüre der DRV die entsprechende Seite des Ø-Verdienstes hinterlegt.