Beitrags-Bemessungs-Grenze

Die Höhe wird in jedem Jahr anhand der volkswirtschaftlichen Daten neu errechnet und festgelegt. Sie bildet die Obergrenze, bis zu der Beiträge vom Lohn bzw. Gehalt an die RentenVersicherung zu zahlen sind.

Selbstständige können sich ebenfalls bis zu dieser Obergrenze freiwillig versichern. 

Außerdem besteht die Möglichkeit durch Sonderzahlungen (aus einer evtl. Erbschaft) in die Rentenkasse, die persönlichen Entgeltpunkte und damit die spätere Rente aufzubessern.

Entwicklung der BMG im Vergleich zum DSL

Außergewöhnliche Anhebung der BMG

Mit dem politischen Eingriff im Jahre 2003 (mehr Beitragszahler zu generieren) kippte die rotgrüne Regierung das Verhältnis zur Errechnung der EP zugunsten der Besserverdienenden. Seither liegt der EP für diese Einkommensklasse bei einem Wert > 2,o EP, und steigert den Rentenanspruch damit im Schnitt für einen betreffenden Zeitraum > 12,0 Prozent. (s Grafik)

Der Durchschnittsverdiener und damit die eigentliche SPD Klientel blieb dagegen bei EP = 1,o konstant stehen.

... mathematische Abhängigkeiten

Da der Durchschnittsverdienst im Nenner und der Verdienst im Zähler des Bruches steht, hier in Höhe der BMG, gibt es gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis der BMG zum Durchschnittsverdienst, als auch auf das Ergebnis, den Entgeltpunkt (EP). Die Kurven zeigen eine gewisse Spiegelbildlichkeit auf und zeigen besonders die Auswirkungen des politischen Eingriffs im Jahre 2003, als die BMG überdurchschnittlich nach oben verändert wurde, um weitere Beitragsahler zu generieren.

Das nächste Bild zeigt die Steigerung der Lohn- bzw. Gehaltskurve und die damit verbundene Steigerung des EP bis zur Höhe der BMG auf. 

Wer also auf der Karriereleiter weiter nach oben klettert, wird im Alter eine entsprechend höhere Rente bekommen.

... eine Zeitreihe der Werte ab 2010

 

Die Daten beziehen sich einmal auf die BMG (gelb) und stellen die Höchstgrenze in der RV dar.

Weiterhin (grün) sind Lohn- und Gehaltshöhen als Muster ausgeführt, damit das Prinzip der Berechnung klar erkennbar wird.

Die Monats- und Jahreswerte werden paritätisch auf AG und AN (je 50%) verteilt.

Ein Selbstständiger müßte die Jahreswerte zu 100 % selbst tragen.

 

Der Beitragssatz soll möglichst < 20 % stabilisiert werden.

 

Sie erkennen jetzt, daß das Thema "Sozialversicherung" sehr komplex ist. Wenn man an einer "Schraube" dreht, muß man gleichzeitig die Auswirkungen an anderer Stelle bedenken.

Das betrifft nicht nur die RV, sondern auch alle weiteren Äste der Sozialversicherung. 

Die BMG der RV bildet auch die Grundlage für die anderen BMG des Systems.