Die MütterRente ...

... ist ein Beschluss der Koalitionsverhandlungen aus Feb. 2018, geplant mit je 1,0 Entgeltpunkt für die Rente, allerdings erst ab dem 3. Kind. Das wurde allerdings so nicht in den Medien kommuniziert bzw. ging in der Berichterstattung weitestgehend unter.

Nach und nach merkten die Betroffenen im Laufe der Beratungen des Gesetzes allerdings, welche "Kröte" man ihnen unterschieben wollte.

Minister Hubertus Heil des BMAS setzt nach allerlei Protest durch, daß auch die Kinder 1) + 2) bei der neuen Mütterrente II mitzählen sollten. So wurde statt 1,0 EP nun für jedes vor 1992 geborenes Kind, der Rentenwert mit 0,5 EP berücksichtigt.

Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft, die Auszahlung erfolgte allerdings aus organisatorischen Gründen rückwirkend ab April 2019.

Die folgenden Kalkulationen zeigen den Anspruch für jeweils 1 - 4 Kinder rückwirkend für 3 Monate auf.