... Aussagen zu diversen Themen

26. Feb. 2019
26. Feb. 2019

Das Netz ist voller Witze, doch der Grund dafür ist zu ernst.

Man läßt den Bürger in dem Glauben, der Staat sorgt für seine Rente. Doch das ist falsch. Man sollte das Thema besser kommunizieren.


Ried Echo DA 29.5.19
Ried Echo DA 29.5.19

Na ja, Sie kann auch nicht über das Wasser laufen.

- Karneval, ein Witz über die Minderheiten des dritten Geschlechts, einfach für die Tonne

- ein eigener TV-Sender, weil man sich durch die Öffentlich Rechtlichen nicht richtig vertreten fühlt

- Europawahlschlappe und Rezo, der der CDU den Spiegel vorhält

Sie stellt die freie Meinungsäußerung durch ihre Feststellungen und den Verleich mit 70 Zeitungen in Frage

Kitikfähigkeit sieht anders aus.

Außerdem erkennt man, daß man in der Partei noch sehr viel Digitalisierung und den Umgang damit, noch lernen muß.


MdB - Stefan Sauer - CDU-WK Groß-Gerau

---------- Forwarded message ----------

From: "Nobby Cooper" <nobby.cooper@vodafone.de>

Date: Fri, Sep 13, 2019 at 5:42 PM +0200

Subject: Re: Ihre Zuschrift zu den Themen Betriebsrenten und Grundrente

To: "Sauer Stefan Mitarbeiter 02" <stefan.sauer.ma02@bundestag.de>

 

Sehr geehrter Herr Sauer und Mitarbeiter!

 

Danke für Ihre umfassende Antwort. Sie zeigt, dass sich vielleicht etwas tut. Ich werde die Entwicklung weiter beobachten. Zum Thema der RespektRente noch zwei meiner Kalkulationen, die die Ungerechtigkeit deutlich machen.

 

Von: Sauer Stefan Mitarbeiter 02 <stefan.sauer.ma02@bundestag.de>

Gesendet: Donnerstag, 12. September 2019, 14:32

An: nobby.cooper@vodafone.de

Cc: Ute Lämmermann -Büroleitung Stefan Sauer MdB

Betreff: Ihre Zuschrift zu den Themen Betriebsrenten und Grundrente v. 6.9.2019


Sehr geehrter Herr Böttcher, 


Sie hatten sich an die Bürgerkommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt und Ihren Unmut über die Grundrentendiskussion - vor allem seitens der SPD, die sich der Forderung nach einer "Respekt-Rente" verschrieben hat - und über die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten zum Ausdruck gebracht. Gerne möchte ich Ihnen dazu als zuständiger Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Groß-Gerau direkt antworten. 


Zunächst eine Anmerkung zu der Problematik der Betriebsrenten, die in der Politik bestens bekannt ist und in den letzten Monaten für Missmut bei vielen Bürgerinnen und Bürgern gesorgt hat. (meine Anm.: Die Öffentlichkeitsarbeit des DVG e.V. zeigt Wirkung)


Die gesetzliche Grundlage der derzeitigen Situation, das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung", stammt aus dem Jahre 2004 und wurde seinerzeit von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass im Bereich der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten eine Schieflage entstanden ist, die die Betroffenen sehr verärgert. 


Zurzeit diskutieren die Experten der Regierungskoalition darüber, wie die Situation angepasst werden kann. Eine Anpassung stößt schon deshalb auf Probleme, weil eine mögliche Abschaffung des Gesetzes aus dem Jahr 2004 zu Verbesserungen bei künftigen Rentnern führen würde, aber sämtliche "Altfälle" unberührt ließe; es käme zu einer Ungleichbehandlung, wenn diejenigen, die in den letzten Jahren Zahlungen geleistet haben, dann schlechter gestellt würden als diejenigen, die erst demnächst mit der Problematik konfrontiert werden. 


Die CDU Deutschlands hat auf ihrem 31. Parteitag im Dezember 2018 in Hamburg dazu den folgenden Beschluss gefasst: 


"Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden." 


Wir befassen uns zurzeit in intensiven Gesprächen mit der Frage, ob und wie wir gegebenenfalls Veränderungen vornehmen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dazu einen Vorschlag vorgelegt: Die Krankenversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen sollen ab dem 1. Januar 2020 halbiert werden, so dass Betriebsrentnerinnen und -rentner sowie Bezieherinnen und Bezieher anderer Versorgungsbezüge um rund 3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nach diesem Vorschlag durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sowie aus den Rücklagen bei der GKV in Höhe von 500 Millionen Euro ausgeglichen werden. 


MdB Carsten Linnemann hat mit der gleichen Zielrichtung vorgeschlagen, einen Freibetrag in Höhe von 150 Euro einzuführen. Die Umstellung von Freigrenze auf Freibetrag hätte zur Folge, dass rund ein Drittel der Betroffenen auf Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung gar keine Krankenkassenbeiträge zahlen muss; ein weiteres Drittel würde künftig maximal mit dem halben Beitragssatz belastet. Bislang konnte keine Einigung darüber erzielt werden, wie die bereits dargelegten beträchtlichen Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft der Versicherten aufgefangen werden könnten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Bundesfinanzminister auf die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Gegenfinanzierung hingewiesen. Leider lehnt die SPD diesen Gedanken ab; SPD-Bundesfinanzminister Scholz zeigt sich bislang uneinsichtig


Die CDU bleibt jedoch bei ihrem Vorschlag, um zu vermeiden, dass Einnahmeausfälle durch höhere Beiträge für die Krankenversicherten oder durch ein Absenken des Leistungsvolumens kompensiert werden müssten. Gerade im Hinblick auf Versicherte mit niedrigem Einkommen wäre diese Lösung unangemessen. 


Ich versichere Ihnen, dass meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen fest an der Seite der Versicherten stehen und darauf hinarbeiten, die SPD davon zu überzeugen, eine gute und bezahlbare Lösung zu finden - nicht zuletzt im Hinblick darauf, Betriebsrenten auch für die jüngere Generation attraktiv zu halten



Zum Thema Grundrente möchte ich gerne wie folgt Stellung nehmen: 


Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SP

D die Einführung einer Grundrente vereinbart. Die Grundrente soll nach dem Koalitionsvertrag Menschen helfen, die mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten zur Rentenversicherung oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist laut dem Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. 


Die Bundesvorsitzende der CDU hat den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales nach ihrem Amtsantritt eindringlich aufgefordert, ein Grundrentenkonzept im Sinne der Koalitionsvereinbarungen vorzulegen


Des Weiteren wird auch innerhalb von CDU und CSU an Vorschlägen gearbeitet. Der zuständige Bundesminister Hubertus Heil hat inzwischen sein Konzept zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen vorgelegt. 


Hier gilt es viele Dinge abzuwägen. Insbesondere geht es um die Frage, wie den tatsächlich bedürftigen Menschen möglichst zielgerichtet geholfen werden kann, denn die Einkommensstrukturen und die Alterseinkünfte der Menschen in Deutschland sind sehr unterschiedlich. So hat z.B. der letzte Alterssicherungsbericht der Bundesregierung

 

einsehbar unter https://

www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2016 


gezeigt, dass es viele Menschen in Deutschland gibt, die hohe Einkommen außerhalb der gesetzlichen Rente beziehen oder Vermögen haben, aber nebenher auch noch eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Daher ist es aus Sicht der Union wichtig, hier konkret zu prüfen, wer Anspruch auf diese Grundrente haben soll. Es ist gut, dass die Debatte nun Fahrt aufgenommen und der zuständige Bundesminister einen Vorschlag vorgelegt hat.


Selbstverständlich ist auch das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien zu diesem Thema hoch. Aktuell ist aus Sicht der Union nicht ausreichend geklärt, wie die Vorschläge des Ministers finanziert werden sollen. Hier dürfen auch die Interessen der jüngeren Generation, die im Rahmen des Generationenvertrages die Kosten der Sozialleistungen finanzieren wird, nicht außer Betracht bleiben. 


In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz fast zeitgleich für die Jahre bis 2023 eine Finanzierungslücke im Bundeshaushalt von knapp 25 Milliarden Euro prognostizierte. 


Für die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es wichtig, dass wir die Debatte nicht polemisch in den Medien, sondern ruhig, zielgerichtet und mit Sachverstand in den zuständigen Gremien führen. Uns ist es wichtig, dass zielgenau den Menschen geholfen wird, die trotz längerer Erwerbstätigkeit im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wir wollen, dass sie besser gestellt werden als jemand, der keine Rentenbeiträge geleistet hat. 


Ferner haben die Unionsparteien mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenkommission einzurichten, mit dem Ziel, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen. 


Die Rentenkommission hat bereits im Sommer 2018 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis März 2020 einen umfassenden Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage die Politik langfristig die Weichen für eine verlässliche Rentenpolitik stellen kann. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der enormen Bedeutung des Themas der langfristigen Alterssicherung für alle Bürger durchaus bewusst ist und Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden. 


Genau wie Sie bin ich der Ansicht, dass die SPD dieses Thema auf Grund ihrer aktuellen Schwäche in unangemessener Weise benutzt, um - wie Sie schreiben - "Geschenke mit dem Gießkannenprinzip" zu verteilen, beispielsweise durch die Ablehnung einer Bedürftigkeitsprüfung. Dies ist nicht die Haltung der Christdemokraten. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen dienlich gewesen zu sein, und verbleibe 


mit freundlichen Grüßen 

Stefan Sauer MdB



CDU - Wirtschaftsrat zur Grundrente

28.09.2019, 11:14

SOZIALES PRESTIGEPROJEKT

Können Rentner mit Minibezügen bald auf einen Aufschlag hoffen ? Zunächst hatte es so ausgesehen, als stehe eine Einigung in der Koalition zur Grundrente kurz bevor. Doch nun ist von unterschiedlichen Prioritäten die Rede.


Berlin. 

Der CDU-Wirtschaftsrat hat die Unionsparteien eindringlich aufgefordert, auf einer Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente zu beharren.

"Wir können die Union nur warnen, der SPD eine Schein-Lösung statt einer Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente zuzugestehen", sagte die Präsidentin des CDU-nahen Verbandes, Astrid Hamker, der Deutschen Presse-Agentur. "Bedürftig kann doch nur die Person sein, die über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt."

Nach einem ersten Treffen einer Arbeitsgruppe der großen Koalition zeichnete sich keine schnelle Einigung zwischen CDU, CSU und SPD ab. Der Koalitionsvertrag sieht eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung vor. Die SPD lehnt diese Prüfung ab. Bei den Sozialdemokraten gilt eine breit bemessene Grundrente als soziales Prestigeprojekt. Vor kurzen wurde eine Kompromisslinie bekannt, wonach noch das Einkommen der Betroffenen geprüft werden solle, nicht aber das Vermögen oder bewohntes Wohneigentum.


Hamker sagte: 

"Es kann nicht sein, dass hart arbeitende Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, um Wohlhabenden eine unverhältnismäßig hohe, nicht durch Beitragszahlungen verdiente Rente zukommen zu lassen. Unser Rentensystem steht Kopf, wenn teilzeitjobbende, wohlhabende Erben am Ende eine Rentensubvention erhalten, für die auch Stahlarbeiter oder Kassiererinnen aufkommen müssen, die nach einem langen Arbeitsleben in Vollzeit und möglicherweise Schichtdienst ohne eine solche Rentensubvention auskommen müssen."


Ich habe dem Wirtschaftsrat der CDU die eigene Veröffentlichung (wie vor zitiert), ergänzt um die 2 Tabellen (s.oben im Antworttext an Herrn Sauer), zukommen lassen. Die Antwort bestätigt meine Analyse.

 

Ein "Klick" auf den "Abreißkalender für Rentner" verbindet Sie mit der Internetplattform des Wirtschaftsrates der CDU.


Nachstehend die Antwort des Generalsekretärs des Wirtschaftsrates der CDU vom 10. Okt. 2019


Sehr geehrter Herr Böttcher,

 

auch im Namen unserer Präsidentin, Astrid Hamker, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Schreiben, die uns darin bestärken, weiterhin energisch den fatalen Rentenprojekten der Großen Koalition die Stirn zu bieten und zugleich für eine Stärkung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge einzutreten.

 

Sie bekräftigen uns mit Ihren Argumenten und Fakten in der Einschätzung, dass die sog. „Respektrente“ in Wirklichkeit zahlreiche Gruppen respektlos behandelt und zu abwegigen Verteilungsergebnissen führt – etwa, wenn teilzeitjobbende, wohlhabende Erben letztendlich eine unverhältnismäßig hohe, nicht durch Beitragszahlungen verdiente Rente erhalten und hierfür der jahrzehntelange Vollzeitarbeiter aufkommen muss.

 

Noch eklatanter ungerecht ist der SPD-Vorschlag gegenüber allen, die keine 35 Beitragsjahre durchhalten: Die Friseuse beispielsweise, die nach 34 Jahren wegen Arthrose nicht mehr hinter dem Frisierstuhl stehen kann, hätte nach dem Wille der Sozialdemokraten zwar über all die Jahre die Rentensubvention für die teilzeitbeschäftigten Zahnarztgattinnen oder vermögenden Erben mitbezahlt, erhielte aber selbst keine sog. „Respektrente“. Sie fiele stattdessen sofort in Hartz IV – und zwar auch dann, wenn sie in den 34 Jahren ihrer Vollzeittätigkeit insgesamt wesentlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt hätte, als der Erbe oder die Zahnarztgattin in den 35 Jahren ihrer Teilzeittätigkeit.

 

Solche Fälle sind keinesfalls konstruierte Beispiele fern der Realität, sondern treffen mehr als die Hälfte der Bezieher niedriger Renten: Nach Erhebungen des Instituts der deutschen Wirtschaft weisen knapp sechs Millionen Einzelrenten einen Durchschnittswert von unter 0,8 Rentenpunkten pro Jahr auf, kämen also prinzipiell für die SPD-Grundrente in Frage. Mehr als die Hälfte, 3,2 Millionen, scheitern jedoch an den geforderten 35 Beitragsjahren. Unter den ostdeutschen Bezieherinnen kleiner Renten verfehlt nur eine kleine Minderheit, 17 Prozent, die erforderlichen 35 Jahre, von den westdeutschen Kleinrentnerinnen dagegen die große Mehrheit, 66 Prozent. Offensichtlich liegen hier unterschiedliche Lebensentwürfe mit anderen Formen der familiären Arbeitsteilung gerade in der älteren Generation zugrunde. Will Bundesminister Heil hierüber tatsächlich urteilen und älteren westdeutschen Damen massenweise seine „Respektrente“ versagen, ihnen also den „Respekt für die erbrachte Lebensleistung“ absprechen?

 

Das Institut der Wirtschaft belegt eindrucksvoll in Zahlen, zu welchen dramatischen Ungerechtigkeiten die Konstruktionsfehler der SPD-„Respektrente“ führen: Ein Großteil der bedürftigen Älteren erfährt hierdurch keine Unterstützung. Diejenigen, die von der SPD-Rentensubvention profitieren, sind dagegen zu 80 Prozent überhaupt nicht bedürftig.

 

Sehr geehrter Herr Böttcher, genau wie Sie sind wir der Überzeugung, dass es statt unsinniger Geschenke in der gesetzlichen Rentenversicherung viel wichtiger ist, die ungerechte Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersvorsorge zu beenden. Ich darf Ihnen versichern, dass wir auch dieses Anliegen entschieden weiterverfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Steiger

________________________

Generalsekretär

Wirtschaftsrat der CDU e. V.

Luisenstr. 44, 10117 Berlin

Telefon +49 (0) 30 24087-100

Telefax +49 (0) 30 24087-105


Friedrich Merz | sein Standpunkt

EX-UNIONSFRAKTIONSCHEF

Merz mahnt CDU zu Härte bei Grundrente

Im Streit mit der SPD um eine Grundrente hat Merz seine Partei zu Härte aufgerufen. Die Grundrente sei ohne Bedürftigkeitsprüfung für CDU und CSU nicht akzeptabel, sagte Merz.

„Die Union muss klipp und klar dafür eintreten, dass es bei diesem Kompromiss bleibt: Grundrente ja, aber mit strikter Bedürftigkeitsprüfung.“

 

Saarbrücken:

Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat seine Partei zu Härte im Streit mit der SPD um eine Grundrente aufgerufen. Die Grundrente sei ohne Bedürftigkeitsprüfung für CDU und CSU nicht akzeptabel, sagte Merz am Freitagabend beim Deutschlandtag der Jungen Union. Die Bereitschaft zur Grundrente sei ein Kompromiss, den man mit der SPD habe schließen müssen. „Aber mehr geht nun wirklich nicht.“ Der von der SPD im Widerspruch zum Koalitionsvertrag geforderte Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung sei keine „Respektrente“, sondern sei „respektlos vor den Beitragszahlern und vor allem völlig respektlos vor jüngeren Menschen.“