MiniRente

Ich kann es schwer ertragen und verstehe nicht, warum niemand dem Minister die Frage stellt:

"Wo war der RESPEKT der SPD bei Einführung der Agenda 2010 vor der Lebensleistung der Rentner?"

Man hat gekürzt und genommen. Die Begründung war die hohe Arbeitslosigkeit. Das kann man ja noch verstehen, aber als der Konjunkturmotor ansprang, hat die zuständige Ministerin (Frau Nahles) vergessen, den Hebel wieder in die andere Richtung umzulegen.

Bis heute wurde die Doppelverbeitragung der Rentner bei der ergänzenden Altersvorsorge nicht abgemildert.

Die SPD setzt stattdessen auf vergessen und/oder versterben, denn ein Rentner von 2004 ist heute bereits ca. 80 Jahre alt und wer damals kurz vor 50 war, für den war die Rente noch sehr sehr weit weg. 

Wenn die große Zahl der "Babyboomer" erst einmal merkt, was von der persönlichen Rentenerwartung letztendlich netto übrig bleibt, wird die SPD ihr blaues Wunder erleben. Den Meisten ist die Konsequenz der Agenda 2010 so bisher nämlich nicht bekannt. 

Auch die Belastung der Öko-Steuer, die zur Stabilität der Renten für die Jahre 1998 - 2003 (6 x 0,06 Pf/Jahr | heute 0,18€ct) eingeführt wurde, kennt heute kaum noch jemand. Jetzt ist Maut und Co2-Steuer mit dem Hinweis im Gespräch, daß die Belastung neutral gestaltet werden soll. Da sind wir alle mal gespannt.

Vergessen NEIN, Versterben: "Wollen wir so schnell nicht hoffen". Das entscheidet jemand anderes.

Es gibt mittlerweile eine ganze Liste wohlklingender Namen, die dazu führen sollen, dieses Projekt den Parlamentariern und den Bürgern / Wählern schmackhaft zu machen.

Die Motivation ist sicher genau so zahlreich, wie die Namen des Projektes.

Die Gegner des Projektes sollen durch blumige Marketingbegriffe ins Abseits gestellt werden, damit diese von der SPD angedachte "SolidarRente" nun politisch nach vielen Jahren umgesetzt werden kann.

Welche Rente wollen wir:

  • SolidarRente
  • RespektRente
  • ExtraRente
  • MindestRente
  • DeutschlandRente
  • FlexiRente
  • MiniRente

Norbert Blüm hatte recht, aber er konnte nicht wissen, daß seine Nachfolger auf dem Ministersessel von den kommunizierenden Röhren der komplexen SozialVersicherung wenig verstanden. Aber bilden Sie sich ein eigenes Urteil. Im Jahre 1891 wurde die RV eingeführt, um die neu aufkommende Arbeiterklasse im Alter abzusichern. Ein Rentnerdasein mit LuxusVersorgung auf allen Ebenen war nicht die primäre Zielsetzung.

Da muss schon jeder selbst ran. "Eigenleistung" ist das Schlüsselwort bzw. "Die rettende Hand, ist am Ende des eigenen Armes".

Respekt

... vor der Lebensleistung wird eingefordert und zwar von allen.

Bin ich also respektlos, wenn ich diese Form des "Wählerkaufens" ablehne?

Zunächst möchte ich klar stellen, daß unsere Gesellschaft in Not geratenen Mitbürgern helfen sollte/muß. 

Die Verhältnismäßigkeit muß aber gewahrt bleiben, damit das System nicht zerstört wird. Da es aber bei staatlichen Leistungen auch immer wieder zu Mißbrauch kommt, halte ich eine "Bedürftigkeitsprüfung" für zwingend nötig.

Die staatliche Leistung muß zunächst erwirtschaftet werden, bevor eine Leistung verteilt werden kann. Unsere RV ist eine Leistung, die nur im Verhältnis auszahlt, in der vorher Einzahlungen (% vom Verdienst) geleistet wurden.

Aber nicht alle zahlen ein bzw. nur den Mindestbeitrag ab €/Monat 450. Selbstständige können sich freiwillig versichern, nehmen aber häufig für die Ehefrau/-mann nur den Mindestbetrag in Anspruch und sorgen anderweitig (Immobilien - Rentenfonds - Aktien - Lebensvers. etc.) vor. Daher ergeben sich allerdings geringe Rentenanwartschaften, die zu Minirenten führen, obwohl der Lebensunterhalt durch weitere Einnahmen gedeckt ist. Dieses Thema läuft in der Diskussion unter dem berühmten Stichwort der "Zahnarztgattin", die RV-technisch zum Mindesttarif versichert wurde.

Aber auch jeder Selbstständige, der während der Ausbildung und dann nur bis zur Selbstständigkeit versichert war, erwirtschaftet wenig EP und damit eine kleine Rente. Das Vermögen ist dann evtl. breit gestreut und fließt ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht mit in den zusätzlichen Rentenanspruch ein. So werden erarbeitete Ressourcen mit der "Gieskanne" auch an Bürger verteilt, die diese Unterstützung gar nicht nötig hätten.


Einzahlungen in die RV

Die 5 Bilder zeigen: 

1) verschiedene Jahreseinkommen und den gültigen Beitragssatz je Jahr in Prozent

2) die Beitragshöhe zur RV für die verschiedenen Einkommen je Jahr

3) dto. je Monat

4) die paritätische LastenVerteilung zwischen AG und AN (50:50)

5) die für diese Einzahlungen im Jahr erreichten EntgeltPunkte, sowie einen über die Zeitreihe erreichten Mittelwert an EP und theoretisch Hochrechnung auf 35 Arbeitsjahre. Der "Durchschnittsrentner" mit 1,o EP je Jahr.

Das Spektrum reicht also von ca. > 6 EP für den Minijob bis zu > 72 EP für einen Verdienst in Höhe der BMG.

RentenvVorschlag BMAS | Minister Hubertus Heil

Dieser Vorschlag sieht vor, daß MiniRenten aus einer Erwerbstätigkeit von mind. 35 Jahren ohne BedürftigkeitsPrüfung mit bis zu 14 EP (Wert ~ € 448) auf maximal 28 EntgeltPunkte aufgestockt werden sollen. 

In Zahlen ausgedrückt, sieht das wie folgt aus.

Die Aufstockung entfällt bei 35 Arbeitsjahren und EP > 28,0!

Die max. Aufstockung (Stand Mai) beträgt nach wEP € 447 bzw. 14 EP. Die Überlegung der SPD, die Reserven der Sozialsysteme KV + AV zur Umsetzung anzuzapfen, sehe ich als sehr kritisch an. 

Dieses Vorhaben zeigt m. E. auf, daß die SPD die Konsequenzen ihres Vorhabens nicht überblickt. Letztendlich ist es ein Etikettenschwindel, der dazu führen kann, daß das gesamte System der "kommunizierenden Röhren" der Sozialversicherung ins Wanken gerät.

Beurteilung:

Ist dieser Vorschlag nun gerecht und hilft er den Bedürftigen letztendlich weiter ?

In wie weit die ~ 6 EP eines Minijobbers aufgestockt werden sollen, habe ich bisher nicht recherchieren können.

Für einen Durchschnittsverdiener mit 35 oder 45 Jahren/EP ist der Abstand zu deren Lebensleistung m. E. eher respektlos und ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht vertretbar.

Wie die politische Diskussion weiter geht, bleibt abzuwarten und sicher spannend.

gerecht oder ungerecht ?

Einzelperson und/oder Partnerschaft | ... RentenRoulette
Einzelperson und/oder Partnerschaft | ... RentenRoulette
... wer gut kombiniert, gewinnt dazu !
... wer gut kombiniert, gewinnt dazu !
... gut kombiniert gewinnt !
... gut kombiniert gewinnt !

Selbstständige und Abgeordnete, damit es nicht immer wieder die Zahnarztgattin ist, die ihre Lebenspartner mit einem 450 € Job beschäftigen, haben trotz niedrigen Beitrages die optimale Leistung und sparen Unsummen gegenüber einer privaten Kranken- und Pflegekasse.

Bei der Rentenversicherung ist es ähnlich.

Hier sammeln sie Arbeitsjahre, ohne große körperliche Anstrengungen und bekommen nach mind. 35 Jahren, incl. Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, eine Aufstockung von 14 EP = 462 €.

Der körperlich gezwungen nach 34,9 Jahren aus dem Arbeitsleben Ausscheidende geht leer aus. Auch im Vergleich zu einem hart am Limit arbeitenden Stahlarbeiter oder Dachdecker mit knapp 45 EP ist diese angebliche RespektRente eher respektlos.

Man muss in einem Sozialstaat helfen, aber es muss geprüft werden, ob die Unterstützung nötig ist. 

Das ist man denjenigen schuldig, die diese Gelder hart erarbeiten. Auch diese hart arbeitenden Mitbürger haben Respekt verdient und nicht, daß ihr hart verdienter Steuerbetrag mit der Gieskanne auch an Nichtedürftige verteilt wird.

Wahlgeschenke werden der SPD nichts nützen. Wenn sie so weiter macht, wird sie in der Wählergunst noch tiefer sinken..

 

KAL d. Abeitsjahre / Verdienst = je o,8 EP + 2 Kinder = 28 EP

Arbeitsjahre u. Kinder für 28 EP
Arbeitsjahre u. Kinder für 28 EP

DRV-Bund | Statistik

Die DRV gibt in der Broschüre "Rentenversicherung in der Zeitreihe" die Gesamtzahlen der freiwillig Versicherten und die Beitragshöhe bekannt. Die zwei Seiten 35 und 266 finden Sie unter der Überschrift "Selbstständig".


... verfassungswidrig ?

Die GrundRente wird so sicher nicht kommen. Ungerecht, unsozial und jetzt noch die Frage nach der Übereinstimung mit dem Grundgesetz.

Zu viele Hürden und die Verletzung des Gleichheits- und Leistungsprinzips.